Tätigkeitsbereiche

Kompetenzen

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz in Technik und Recht.

Die Kanzlei Reiser & Partner verfügt über exzellentes Know-how im deutschen, europäischen sowie internationalen Patent-, Marken- und Designrecht.

Wir unterstützen Sie individuell bei der Erlangung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Darüber hinaus übernehmen wir auch die Verteidigung dieser Schutzrechte in Einspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Widerspruchsverfahren. Zudem beraten wir Sie bei Verletzung Ihrer Schutzrechte durch Dritte und vertreten Sie vor dem jeweiligen Amt.

Unsere Patenanwälte haben zusätzlich zu Ihrer rechtlichen Qualifikation auch umfangreiche Technik-Kompetenzen durch ein technisches Hochschulstudium erworben. Damit sind unsere Patentanwälte für Sie und Ihre Entwickler kompetente Ansprechpartner.

Recherche und Schutzrechtanmeldung

Im Vorfeld einer Anmeldung arbeiten wir mit Ihnen heraus, ob und wie Ihre Erfindung schützenswert ist. Dann formulieren wir für Sie die Patentanmeldung, die eine detaillierte Beschreibung der technischen Lösung enthält. Dabei achten wir darauf, dass alle wesentlichen Details enthalten sind. Nur so können Sie ein starkes Schutzrecht erhalten. Besonderen Wert legen wir auf präzise Formulierungen, die nicht nur ein Techniker versteht, sondern auch ein Jurist in einem möglichen Streitverfahren. Unsere Patentanwälte verbinden auf diese Weise fachkundig zwei Welten miteinander: Technik und Recht.

Komplettbetreuung eines Schutzrecht-Portfolios

Wir bieten unseren Mandanten lückenlose Unterstützung in allen Phasen einer Schutzrechtsdurchsetzung: von der ersten Recherche über die Anmeldung und Verwaltung bis zur Verlängerung und Überwachung von Schutzrechten. Mit vielen Unternehmen arbeiten wir bereits seit Jahren zusammen und betreuen umfangreiche Patent- und Markenportfolios weltweit. Als ältestes Schutzrecht pflegen wir beispielsweise eine Marke, die im Jahr 1909 angemeldet wurde. Selbstverständlich bieten wir aber auch Unternehmen, die nur einzelne Schutzrechte anmelden wollen, den passenden Service.

Unsere umfassenden Leistungen im Überblick:

Sichern Sie sich mit einem Patent bzw. Gebrauchsmuster Ihren Unternehmenserfolg und schützen Sie Ihre technischen Ideen vor Nachahmern. Wir können für Sie recherchieren, ob Ihre Erfindung als Patent angemeldet werden kann. Reiser & Partner formulieren für Sie den kompletten Anmeldetext samt Patentansprüchen und der detaillierten Beschreibung des Anmeldungsgegenstandes. Auch europäische Patentanmeldungen und internationale Anmeldungen nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) führen wir für Sie durch. Zudem können wir über unser bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten im Ausland Patentanmeldungen in der ganzen Welt vornehmen.

Mit einer Markeneintragung schützen Sie z. B. einen Unternehmensnamen, einen Produktnamen oder ein Logo. Wir können für Sie recherchieren, ob ein Zeichen „frei“ ist und von Ihnen als Marke angemeldet werden kann. Zudem bereiten wir die Markenanmeldung für Sie vor: wir arbeiten gerne das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Sie aus, egal ob Sie Markenschutz in Deutschland oder in irgendeinem anderen Land weltweit benötigen. So können Sie sichergehen, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Auch internationale Markenanmeldungen gehören zu unserem Angebot.

Eine Designentwicklung ist aufwendig und kann ein entscheidender Erfolgsfaktor für ein Unternehmen sein. Schützen Sie deshalb Ihre Gestaltung durch ein eingetragenes Design, auch Geschmacksmuster genannt, vor Nachahmern. Wir unterstützen Sie gerne und melden Ihr Design in Deutschland, in der EU und weltweit an. Die Eintragung eines Designs hat in Deutschland und in der EU eine Laufzeit von maximal 25 Jahren.

Unsere Kanzlei berät Sie bei Patent-, Marken-, und Designverletzungen und vertritt Sie in streitigen Verfahren. Hierbei unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Nichtigkeitsverfahren
  • Einspruch (Patente)
  • Widerspruch (Marken)
  • Löschung von Schutzrechten
  • Beschwerdeverfahren
  • Schutzrechtsüberwachung
  • Arbeitnehmererfinderrecht

Reiser & Partner vertreten Sie vor folgenden Ämtern und Gerichten:

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Europäisches Patentamt (EPA)
  • EUIPO
  • WIPO/OMPI

Auch vor Patent- und Markenämtern in anderen Ländern, z. B. in Amerika oder Asien, vertreten wir Sie gerne über unser bewährtes weltweites Netzwerk an Korrespondenzanwälten – reden Sie mit uns, wir helfen Ihnen weiter.

Wenn Sie mit einer Erfindung oder Idee zu uns kommen, die Sie gerne schützen lassen möchten, überprüfen wir für Sie, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir führen dann eine Verletzungsrecherche durch. Dabei recherchieren wir, in welchen Ländern bereits ähnliche Schutzrechte von Wettbewerbern angemeldet wurden, analysieren diese und gleichen sie mit Ihrer Idee ab. Auf Basis der Ergebnisse geben wir Ihnen eine fundierte Empfehlung für die weitere Produktentwicklung. Oder wir suchen nach Möglichkeiten, bestimmte Schutzrechte Dritter anzugreifen, beispielsweise mithilfe eines Einspruchs, Widerspruchs oder sogar einer Nichtigkeitsklage.

Wir können Sie besonders fundiert beraten, da wir „in zwei Welten“ zu Hause sind: Als Ingenieure verfügen wir einerseits über das technische Know-how, um die Funktionen und Neuerungen Ihres Produktes zu verstehen. Andererseits haben wir als Patentanwälte langjährige Erfahrung mit der rechtlichen Bewertung von gewerblichen Schutzrechten. Diese besondere Kombination an Know-how befähigt uns dazu, für den Schutz Ihres geistigen Eigentums zu sorgen und es auch erfolgreich vor Gericht zu verteidigen. Gerne erarbeiten wir eine für Sie vorteilhafte Schutzrechtstrategie und schaffen damit die Basis für Ihren langfristigen Unternehmenserfolg.